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| Höhere Steuerermäßigung für Renovierungsaufwendungen |
Aus Sicht des Finanzgerichts Münster bestehen keine ernsthaften Zweifel daran, dass der auf 1.200 Euro heraufgesetzte Ermäßigungshöchst-betrag für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen erst ab 2009 gilt. |
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