Kurzinformation Wohngeld
Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder für Bewohner eines Heimes und als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung geleistet. Es handelt sich hierbei um einen staatlichen Zuschuss, der Ihnen als Mieterin und Mieter oder Eigentümerin und Eigentümer hilft, Ihre Wohnkosten zu tragen. Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach
- der Anzahl der Haushaltsmitglieder
- dem Gesamteinkommen
- und der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung
Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt, und zwar ab dem 1. des Monats, in dem Sie den Wohngeldantrag gestellt haben. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich.
Sie möchten wissen, ob Sie möglicherweise einen Anspruch auf Wohngeld haben?
Der Online-Wohngeldrechner berechnet unverbindlich auf der Basis Ihrer Angaben, ob Sie möglicherweise berechtigt sind, Wohngeld zu erhalten. Die von Ihnen eingegebenen Daten werden nicht gespeichert.
Wohngeld beantragen
Bitte beachten Sie dabei: Ihr tatsächlicher Wohngeldanspruch kann nur im Rahmen eines schriftlichen Antrags bei der Wohngeldstelle nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ermittelt werden. Bitte setzen Sie sich im Bedarfsfall mit der für Sie zuständigen Wohngeldstelle in Verbindung.